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Kindergeld beantragen: Schritt für Schritt

Kindergeld ist eine der wichtigsten finanziellen Leistungen für Familien in Deutschland. Es steht grundsätzlich allen Eltern zu, die hier ihren Wohnsitz haben und deren Kinder mit ihnen leben – unabhängig vom Einkommen. Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. So beantragst du Kindergeld richtig.

Wer hat Anspruch?

  • Eltern mit Wohnsitz in Deutschland für ihre Kinder bis 18 Jahre.
  • Für Kinder in Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst bis zum 25. Lebensjahr.
  • Wichtig für zugewanderte Familien: Auch mit Aufenthaltserlaubnis kann Anspruch bestehen – je nach Titel und Erwerbstätigkeit. Im Zweifel bei der Familienkasse nachfragen.

Schritt für Schritt

  1. Steuer-Identifikationsnummern bereitlegen – von dir und vom Kind. Ohne beide IDs kann nicht ausgezahlt werden.
  2. Antrag stellen – am einfachsten online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) oder per Formular.
  3. Nachweise beifügen – Geburtsurkunde des Kindes, bei älteren Kindern Ausbildungs- oder Studienbescheinigung.
  4. Bescheid abwarten – die Familienkasse prüft und zahlt anschließend monatlich auf dein Konto.

Höhe und Auszahlung

Das Kindergeld beträgt aktuell 250 Euro pro Kind und Monat (Stand 2026). Es wird monatlich überwiesen. Ein Antrag kann rückwirkend nur für die letzten sechs Monate ausgezahlt werden – stelle den Antrag deshalb nicht zu spät.

Kindergeld und Kinderzuschlag

Familien mit kleinem Einkommen können zusätzlich den Kinderzuschlag beantragen. Prüfe deinen möglichen Anspruch mit dem „KiZ-Lotsen" der Familienkasse. Auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (z. B. für Schulbedarf) können damit verbunden sein.


Stand: Juli 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind stets die zuständigen Behörden und die offiziellen Angaben auf berlin.de.

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