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Hilfe zur Pflege: Unterstützung vom Sozialamt, wenn das Geld nicht reicht

Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil der Pflegekosten – den Rest tragen Pflegebedürftige selbst. Wenn Rente, Einkommen und Erspartes dafür nicht ausreichen, springt das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ ein. Kinder werden dabei in der Regel erst ab einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro herangezogen.

Den ausführlichen Ratgeber mit allen Schritten, Fristen, Beträgen und Anlaufstellen lesen Sie auf unserem Pflegeportal pcbb.de: Hilfe zur Pflege: Unterstützung vom Sozialamt, wenn das Geld nicht reicht.

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