Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: der gemeinsame Jahresbetrag
Wenn die Pflegeperson Urlaub braucht, krank wird oder die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist, zahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es dafür einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro ab Pflegegrad 2. Sie können ihn frei aufteilen: für Betreuung zu Hause (Verhinderungspflege), für einen zeitweisen Heimplatz (Kurzzeitpflege) oder für beides.
Den ausführlichen Ratgeber mit allen Schritten, Fristen, Beträgen und Anlaufstellen lesen Sie auf unserem Pflegeportal pcbb.de: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: der gemeinsame Jahresbetrag.
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